Frage

Verlangen ISO 27001 oder NIS2 einen Informationssicherheitsbeauftragten?

Antwort

ISO 27001 verlangt, dass Verantwortlichkeiten für die Informationssicherheit klar zugewiesen und kommuniziert sind. NIS2 verpflichtet die Geschäftsleitung, Risikomanagementmaßnahmen zu verantworten und zu überwachen. Eine namentlich benannte Person für Informationssicherheit ist in beiden Fällen der übliche Weg, diese Anforderungen nachweisbar zu erfüllen. Auditoren und Kunden fragen danach. Ob eine Benennung für Sie verpflichtend ist, klären wir gemeinsam im Gespräch.

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