<h1 class="heading-style-h1"><span class="text-color-secondary">NIS2-Software</span> für die Umsetzung nach BSIG</h1>

Das BSIG gilt seit dem 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist. Kertos bildet die zehn Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 Abs. 2 BSIG, die Meldewege nach § 32 und die Nachweisführung in einer Plattform ab. Den Aufbau des ISMS führen unsere ISO-27001-Experten gemeinsam mit Ihrem Team durch.

Any Bill
Augmented Industries
Aware
Contract Hero
Deeploi
Enpal
Flink
Gaia
Kyon Energy
McMakler
Muffintech
Neotaste
Reusch Law
Wellster

COO

Was ISO 27001 für NIS2 abdeckt und was nicht

Ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO 27001 deckt bereits bis zu 70% der Anforderungen der NIS2-Richtlinie ab. Mit Kertos bauen Sie Ihr ISMS schnell und effizient auf, sodass Sie die geforderten Sicherheitsstandards problemlos erreichen. 

Abgedeckt: die zehn Maßnahmen nach § 30 Abs. 2 BSIG, über Annex-A-Controls und ISMS-Prozesse

Nicht abgedeckt: Registrierung nach § 33, Meldewesen nach § 32, Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38

NIS2 kennt keine eigene Zertifizierung. Nachgewiesen wird gegenüber der Aufsicht, nicht über ein Zertifikat.

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COO

Holistischer Experten-Support für NIS2 und ISO 27001

Erhalten Sie professionelle Unterstützung bei der Einrichtung und Pflege Ihres ISMS sowie kontinuierliche Betreuung. Egal ob vor, während oder nach dem Audit – wir begleiten Sie Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass Sie alle Anforderungen sicher und effizient erfüllen.

Zertifzierte Experten an Ihrer Seite

Persönliche Unterstützung bei Einrichtung und Pflege Ihres ISMS

Kontinuierliche Betreuung für effiziente Erfüllung aller Anforderungen

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INTEGRATIONEN

Über 100 Integrationen für einen nahtlosen Datentransfer

Zendesk
Gorgias
UKG Pro
Paychex
Hailey HR
Re:amaze
Oracle Cloud Services
Lucca
JumpCloud
Freshdesk
HRWorks
Rippling
Personio
Trello
ChartHop
TESTIMONIALS

Was unsere Kunden sagen

Compliance, die überzeugt: Egal ob B2C, B2B, Startup oder Scaleup, Kertos ist die richtige Lösung für Unternehmen, die schnell wachsen wollen.

Julian Lübke
Julian Lübke
Co-Founder & CEO, deeploi

“Echtes Compliance Powerhouse”

Kertos hat uns schnell und präzise durch den Compliance-Jungle zur DSGVO und ISO27001-Zertifizierung geführt. Die Kertos-Plattform war einfach zu implementieren und ist durch den hohen Grad an Automation ein echtes Compliance Powerhouse.

Thomas Gan
Thomas Gan
Co-Founder, MuffinTech

Es ist unglaublich, mit welcher Leichtigkeit uns das Team von Kertos durch den komplexen ISO27001-Prozess geführt hat. Schnell, unkompliziert und einfach automatisiert! Das Thema Compliance ist für uns „aus dem Kopf“, da Kertos sich um alles kümmert.

Claudio Kusnitzoff
Claudio Kusnitzoff
Teamlead Online Product, Wellster Healthtech

“Wertvolle Zeit zurückgewinnen”

Mit der Access-Management-Lösung von Kertos können wir das Tracking und die Dokumentation von Zugriffen auf unsere geschützten Systeme effizient automatisieren. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit, die wir in die Weiterentwicklung unseres eigenen Produkts investieren können.

Ferdinand Schmidt-Thomé
Ferdinand Schmidt-Thomé
Co-Founder, Aware

“Flexible und skalierbare Lösung zur Einhaltung der DSGVO”

Als Health-Tech-Unternehmen, das mit sensiblen Kundendaten umgeht, haben wir mit Kertos eine flexible und skalierbare Lösung zur Einhaltung der DSGVO gefunden. Sie stärkt das Vertrauen unserer Kunden, setzt durch Automatisierung neue Maßstäbe und das Support-Team ist bei dringenden Anliegen durchweg reaktionsschnell und zuverlässig – Kertos ist somit die All in One Lösung, die sich für uns wirklich auszahlt.

<h2 class="heading-style-h2">Bereit, Ihr ISMS in wenigen <span class="text-color-secondary">Wochen aufzubauen?</span></h2>

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WISSEN

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Informationen rund um die Compliance-Plattform von Kertos

Für wen gilt NIS2 in Deutschland?

Das BSIG unterscheidet zwei Stufen. Besonders wichtige Einrichtungen sind Unternehmen aus Anlage 1 mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio. Euro und zudem einer Jahresbilanzsumme über 43 Mio. Euro. Wichtige Einrichtungen sind Unternehmen aus Anlage 1 und Anlage 2 mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. Euro. Anlage 1 umfasst sieben Sektoren, Anlage 2 weitere sieben. Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Name-Registries und DNS-Diensteanbieter fallen unabhängig von ihrer Größe darunter. Bei Konzernstrukturen werden Partner- und verbundene Unternehmen nach Artikel 6 der Empfehlung 2003/361/EG mitgerechnet.

Gibt es eine NIS2-Zertifizierung?

Nein. Die NIS2-Richtlinie schafft kein eigenes Zertifikat. Artikel 24 erlaubt den Mitgliedstaaten lediglich, für bestimmte IKT-Produkte und -Dienste eine Zertifizierung nach den Schemata der Verordnung (EU) 2019/881 zu verlangen. Nachgewiesen wird gegenüber der Aufsicht. Eine ISO-27001-Zertifizierung ist dafür ein starkes Beweismittel, ersetzt aber weder die Registrierung nach § 33 noch das Meldewesen nach § 32 noch die Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38.

Welche Meldefristen gelten nach NIS2 bei einem Sicherheitsvorfall?

§ 32 BSIG verlangt eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und eine Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung. Auf Ersuchen des Bundesamtes kommt eine Zwischenmeldung hinzu; dauert der Vorfall nach einem Monat noch an, ist eine Fortschrittsmeldung fällig. Adressat ist die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK, nicht das BSI allein.

Seit wann gilt NIS2 in Deutschland?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz wurde am 5. Dezember 2025 verkündet und gilt seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist. Die Registrierungsfrist nach § 33 BSIG endete damit am 6. März 2026. Das BSI gewährte anschließend Vollzugskulanz bis zum 31. Juli 2026, was die gesetzliche Frist nicht verändert hat: Registrierungen nach dem 6. März 2026 sind rechtlich verspätet. Anfang August 2026 waren rund 11.000 der etwa 29.500 erwarteten Einrichtungen weiterhin nicht registriert.

Wie hoch sind die Bußgelder bei NIS2-Verstößen?

§ 65 BSIG sieht bis zu 10 Mio. Euro für besonders wichtige und bis zu 7 Mio. Euro für wichtige Einrichtungen vor, wenn gegen die Pflichten aus § 30 oder § 32 verstoßen wird. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist mit höchstens 500.000 Euro bewehrt. Die umsatzbezogenen Obergrenzen von 2 Prozent beziehungsweise 1,4 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes greifen erst ab einem Gesamtumsatz von 500 Mio. Euro. Maßgeblich ist nach § 65 Abs. 8 der Konzernumsatz des Jahres, das der Behördenentscheidung vorausgeht.

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Unser Team unterstützt Sie gern bei allen Fragen rund um unsere Plattform, verschiedene Frameworks und Ihre Compliance.

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