Welche Meldefristen gelten nach NIS2 bei einem Sicherheitsvorfall?

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Quick Answer

§ 32 BSIG verlangt eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und eine Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung. Auf Ersuchen des Bundesamtes kommt eine Zwischenmeldung hinzu; dauert der Vorfall nach einem Monat noch an, ist eine Fortschrittsmeldung fällig. Adressat ist die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK, nicht das BSI allein.

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