Manuelle Konfigurationsprüfungen gehören der Vergangenheit an. Kontinuierliche Compliance ist die Zukunft. Mit Auto Checks führen wir eine Funktion ein, die Ihre Systemkonfiguration automatisch mit Compliance-Anforderungen abgleicht.
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Was sind Auto Checks?
Auto Checks verifizieren automatisch Ihre Systemkonfiguration anhand relevanter Compliance-Vorgaben und liefern Ihnen den Nachweis, dass Ihre Kontrollen korrekt implementiert sind. Diese Prüfungen laufen kontinuierlich über unsere Integrationen und eliminieren manuelle Verifikationsarbeit, indem sie wichtige Sicherheitseinstellungen gemäß ISO 27001 überwachen.
Was können Sie mit Auto Checks tun?
- Kontinuierliche Überwachung: Überwachen Sie Cloud-Fehlkonfigurationen, die für die Compliance relevant sind – von Backup-Einstellungen über MFA bis hin zu Verschlüsselung und IAM-Konfigurationen.
- Handlungsempfehlungen: Erhalten Sie konkrete Anleitungen zur Behebung fehlgeschlagener Prüfungen, damit Sie schnell und gezielt handeln können.
- Automatische Vervollständigung: Implementierungsschritte werden automatisch als abgeschlossen markiert, wenn Ihre Systemkonfiguration die Prüfungen besteht.
Multi-Cloud Support
Wir haben unser Angebot erweitert: Auto Checks sind jetzt nicht nur für AWS, sondern auch für Azure und Google Cloud Platform verfügbar. Das bedeutet, Sie können Fehlkonfigurationen über alle großen Cloud-Provider hinweg kontinuierlich überwachen – alles an einem Ort, vollständig ISO 27001-konform zugeordnet.
Zentrale Übersicht
Die neue Auto Checks Overview-Seite bietet Ihnen einen vollständigen Überblick über alle laufenden Prüfungen in Ihrem Workspace. Filtern Sie nach Ergebnissen (Bestanden / Fehlgeschlagen), Kategorien und Status – und greifen Sie mit einem Klick auf Behebungsanleitungen und verknüpfte Controls zu.
Technische Details
In der aktuellen Version führen wir Auto Checks einmal täglich aus.
Wir bieten 25 Auto Checks für AWS an und können Nachweise für 9 verschiedene Controls liefern:
A.8.5, A.8.2, A.8.15, A.8.16, A.5.18, A.5.24, A.5.15, A.8.3, A.5.17.