Compliance

KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was gilt, was verschoben wurde, was im Dezember ansteht

Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Welche Pflichten Ihr Unternehmen trifft und wann Sie selbst Anbieter sind.

Autor
Kutluhan Abut
Kutluhan Abut
Information Security & AI Governance Specialist
Veröffentlicht am
4.11.2026
Aktualisiert am
4.11.2026
KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was gilt, was verschoben wurde, was im Dezember ansteht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland also genauso wie in Österreich. Der Digital Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744, hat sie nicht verschoben.
  • Verschoben wurden die Hochrisiko-Pflichten: auf den 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und auf den 2. August 2028 für Systeme nach Anhang I.
  • Die meisten Unternehmen sind Betreiber. Sie müssen Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenlegen (Art. 50 Abs. 4), spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt.
  • Wer einen Chatbot auf einem fremden Modell baut und unter eigenem Namen auf der Website betreibt, ist in der Regel selbst Anbieter und muss Nutzer darauf hinweisen, dass sie mit einer KI sprechen (Art. 50 Abs. 1).
  • Am 2. Dezember 2026 endet nur die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen. Verstöße gegen Artikel 50 können bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten.

‍

Die KI-Kennzeichnungspflicht betrifft fast jedes Unternehmen, das generative KI nutzt: den Chatbot auf der Website, Anzeigenmotive aus einem Bildgenerator, Blogtexte mit KI-Unterstützung. Seit dem 2. August 2026 ist sie geltendes Recht. Trotzdem hält sich die Annahme, der Digital Omnibus habe sie aufgeschoben. Das stimmt nicht.

Dieser Beitrag beantwortet drei Fragen: Was müssen Sie kennzeichnen, seit wann gilt die Pflicht und was ändert sich am 2. Dezember 2026? Den Gesamtüberblick über Risikoklassen, Fristen und Aufsicht finden Sie in unserem Leitfaden zur EU-KI-Verordnung und ihren Pflichten für Unternehmen.

Was die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 verlangt

Artikel 50 enthält vier Transparenzpflichten. Zwei treffen Anbieter, also Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Zwei treffen Betreiber, also Unternehmen, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzen.

  • Abs. 1, Hinweis auf die KI (Anbieter): KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass die Person erfährt, dass sie mit einer KI spricht. Die Ausnahme für Fälle, in denen das offensichtlich ist, legt die Kommission eng aus: Ein Support-Chatbot, den Kunden für einen Menschen halten könnten, fällt nicht darunter.
  • Abs. 2, maschinenlesbare Markierung (Anbieter): Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, markieren die Ausgaben maschinenlesbar, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten, sodass sie als künstlich erzeugt erkennbar sind.
  • Abs. 3, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Betreiber): Wer solche Systeme einsetzt, informiert die betroffenen Personen darüber.
  • Abs. 4, Deepfakes und Texte (Betreiber): Betreiber legen offen, dass Bild-, Ton- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert sind, wenn es sich um Deepfakes handelt. Dasselbe gilt für KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Für alle vier Pflichten gilt Absatz 5: Die Information muss klar und unterscheidbar sein und spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erfolgen.

Was ein Deepfake ist, definiert Art. 3 Nr. 60: ein KI-erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der realen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 nennen Beispiele aus der Werbung. Ein KI-Produktbild, das die Ware hochwertiger zeigt, als sie ist, gilt als Deepfake. Ein echtes Produkt vor einem KI-generierten Hintergrund gilt nicht als Deepfake, solange es nicht über das Produkt täuscht.

Ein verbreiteter Irrtum lautet, das Wasserzeichen des Bildgenerators erledige die Kennzeichnung. Die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2 ist Sache des Anbieters und für Menschen meist unsichtbar. Die Leitlinien stellen klar, dass sich Betreiber für ihre Offenlegung nach Absatz 4 nicht auf diese Markierung verlassen können. Sichtbar kennzeichnen müssen Sie selbst.

Was verschoben wurde und was nicht

Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben, nicht Artikel 50. Für die Kennzeichnung gibt es genau eine Übergangsregel: Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, haben für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Der Verordnungstext auf EUR-Lex enthält alle Änderungen.

PflichtUrsprünglicher TerminTermin nach Verordnung (EU) 2026/1744
Transparenzpflichten nach Art. 502. August 2026unverändert 2. August 2026
Maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren2. August 20262. Dezember 2026
Hochrisiko-KI nach Anhang III2. August 20262. Dezember 2027
Hochrisiko-KI nach Anhang I (in Produkten verbaut)2. August 20272. August 2028

Viele Kanzleiartikel und Merkblätter, die noch vor dem Omnibus entstanden sind, nennen deshalb falsche Termine. Wer dort liest, der AI Act sei verschoben, verwechselt die Hochrisiko-Regeln mit dem Rest der Verordnung. Welche Systeme ab Dezember 2027 als hochriskant gelten, erklärt unser Beitrag zu Hochrisiko-KI nach dem EU AI Act.

Zur Umsetzung gibt es inzwischen zwei Hilfen. Seit dem 10. Juni 2026 liegt der endgültige Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vor; Kommission und KI-Gremium haben ihn als geeignetes freiwilliges Instrument bestätigt. Ende Juli 2026 hatten ihn rund 190 Unternehmen und Organisationen unterzeichnet. Am 20. Juli 2026 folgten die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50, die rechtlich nicht bindend sind. Reicht ein Kodex nicht aus, kann die Kommission nach dem geänderten Art. 50 Abs. 7 einen Durchführungsrechtsakt erlassen.

Anbieter oder Betreiber: Welche Pflicht trifft Ihr Unternehmen?

Ihre Rolle entscheidet, welche der vier Pflichten Sie erfüllen müssen. Anbieter ist nach Art. 3 Nr. 3, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt.

Die meisten Unternehmen sind Betreiber: Sie nutzen fremde Tools für Bilder, Texte und Videos. Beim Website-Chatbot liegt der Fall anders. Die Leitlinien der Kommission behandeln ein Unternehmen, das ein System unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, als Anbieter, auch wenn es das zugrunde liegende Modell nicht verändert. Wer einen Chatbot auf der API eines Modellanbieters baut und unter eigener Marke auf die Website stellt, trägt damit selbst die Pflicht nach Absatz 1.

SzenarioRollePflicht nach Art. 50Gilt seit
Support-Chatbot auf Ihrer Website, selbst auf einem fremden Modell gebaut und unter Ihrer Marke betriebenIn der Regel Anbieter des ChatbotsAbs. 1: Hinweis, dass Nutzer mit einer KI sprechen. Abs. 2: Markierung der erzeugten Texte2. August 2026
Fertiges Chatbot-Produkt eines Softwareherstellers, unter dessen Namen eingebundenBetreiberAbs. 1 liegt beim Hersteller. Prüfen Sie, ob der Hinweis aktiv ist2. August 2026
KI-generierte Bilder in WerbeanzeigenBetreiberAbs. 4, wenn das Bild ein Deepfake ist, etwa ein geschöntes Produktfoto oder eine realistische Person2. August 2026
KI-geschriebener Blogbeitrag mit redaktioneller PrüfungBetreiberAbs. 4: keine Offenlegung, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt2. August 2026
KI-Stimme in einem VideoBetreiberAbs. 4, wenn die Stimme einer realen Person ähnelt und echt wirkt2. August 2026
Rein interne Nutzung, etwa ein KI-Assistent für geschulte MitarbeitendeBetreiberKeine Offenlegung nach Abs. 4, solange nichts veröffentlicht wird. Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 bleibt2. August 2026 (Art. 4 seit 2. Februar 2025)

Ein Unternehmen kann zugleich Anbieter und Betreiber sein, je nach System. Die Rollen hängen am einzelnen Einsatz, nicht am Unternehmen als Ganzes. Deshalb lohnt sich eine Liste aller KI-Anwendungen mit der jeweiligen Rolle. Nicht freigegebene Tools, die Teams auf eigene Faust nutzen, sind dabei der blinde Fleck; wie Sie Shadow IT im Unternehmen aufdecken, beschreiben wir gesondert.

Der Founder-Guide zur NIS2: Bereite dein Unternehmen jetzt vor

Schütze dein Startup: Entdecke, wie sich NIS2 auf dein Unternehmen auswirken kann und was du jetzt beachten musst. Lies jetzt das kostenlose Whitepaper!

Was am 2. Dezember 2026 ansteht

Am 2. Dezember 2026 laufen zwei Fristen ab und keine davon betrifft die Offenlegungspflichten von Betreibern. Diese gelten bereits seit August.

Erstens endet die Übergangszeit nach dem neuen Art. 111 Abs. 4: Anbieter von KI-Systemen, einschließlich KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, müssen ihre Ausgaben ab diesem Tag maschinenlesbar markieren. Erwägungsgrund 38 der Verordnung (EU) 2026/1744 begründet diese viermonatige Frist mit dem Aufwand, bestehende Systeme nachzurüsten. Wenn Ihr eigener Chatbot oder ein selbst entwickelter Bildgenerator schon vor August 2026 live war, prüfen Sie, ob diese Frist für Sie gilt.

Zweitens greifen die neuen Verbote in Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb: KI-Systeme, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder nicht einvernehmliche intime Bilder realer Personen erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 verboten. Das betrifft vor allem Anbieter von Bild- und Videogeneratoren. Für Ihr Unternehmen wird es bei der Auswahl von Tools relevant: Fragen Sie nach, welche Schutzmechanismen ein Anbieter eingebaut hat. Woran sich die Sicherheit eines KI-Systems messen lässt, beschreibt die neue Norm ISO 27090.

So setzen Sie die Kennzeichnung um

Die Umsetzung braucht keine eigene Software, aber eine klare Zuständigkeit. Fünf Schritte genügen für die meisten Unternehmen. Die übrigen Vorbereitungen, von der KI-Kompetenz bis zu den Hochrisiko-Fristen, fasst unsere Checkliste für Unternehmen zum EU AI Act zusammen.

  1. KI-Einsatz erfassen (Compliance oder IT, ein bis zwei Tage): Listen Sie jedes System auf, das Inhalte erzeugt oder mit Kunden spricht, mit Zweck, Anbieter und Ihrer Rolle.
  2. Pflicht pro System festlegen (Compliance mit Fachbereich, ein Tag): Ordnen Sie jedem Eintrag Absatz 1, 2, 3 oder 4 zu oder dokumentieren Sie, warum keine Pflicht greift.
  3. KI-Content-Richtlinie schreiben (Marketing mit Compliance, ein Tag): Halten Sie fest, wann ein Inhalt als Deepfake gilt, wer Texte redaktionell prüft und wie die Prüfung dokumentiert wird.
  4. Kennzeichnung gestalten (Marketing und Produkt): Der Chatbot nennt im ersten Satz, dass er eine KI ist. Deepfakes erhalten einen sichtbaren Hinweis direkt am Inhalt.
  5. Regelmäßig prüfen (Compliance, quartalsweise): Neue Tools und neue Formate kommen laufend hinzu; die Liste aus Schritt 1 veraltet sonst schnell.

Für den sichtbaren Hinweis hat die Kommission EU-Icons veröffentlicht, die Betreiber kostenlos nutzen dürfen, in mehreren Farbvarianten als SVG und PNG. Die Icons sind freiwillig. Laut der Seite der Kommission zu den EU-Icons sollen sie spätestens beim ersten Kontakt erkennbar sein, nicht von anderen Elementen überdeckt werden und auch beim Teilen oder Herunterladen sichtbar bleiben. Wichtig: Die Icons allein begründen keine Rechtskonformität. Entscheidend ist, dass der Hinweis klar ist und dort steht, wo der Inhalt wirkt.

Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen und dokumentieren. Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis, der die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt; die Kommission legt diese Kategorien streng aus. Bei Texten entfällt die Offenlegung, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine Prüfung pro forma reicht dafür nicht. Ob ein Unternehmensblog überhaupt Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht, ist nicht abschließend geklärt; mit dokumentierter redaktioneller Prüfung sind Sie in beiden Fällen abgesichert.

Ein Beispiel mit Zahlen zur Veranschaulichung: Ein SaaS-Unternehmen mit 60 Beschäftigten betreibt einen Support-Chatbot, den das eigene Team auf der API eines großen Modellanbieters gebaut hat. Das Marketing erstellt pro Monat rund 20 Anzeigenmotive mit einem Bildgenerator und veröffentlicht vier KI-gestützte Blogbeiträge. Die Bestandsaufnahme dauert zwei Tage und findet sieben KI-Tools, zwei davon ohne Freigabe. Beim Chatbot ist das Unternehmen Anbieter; der Begrüßungstext lautet nun "Sie chatten mit unserem KI-Assistenten". Drei der 20 Motive zeigen das Produkt geschönt und erhalten das EU-Icon direkt im Bild. Die Blogbeiträge prüft die Content-Verantwortliche, die als redaktionell verantwortlich benannt ist, und jede Prüfung wird im CMS vermerkt. Der Aufwand liegt bei etwa fünf Personentagen plus einer Stunde pro Monat für die Pflege.

Ein Chatbot bringt neben der Kennzeichnung eigene Sicherheitsfragen mit, etwa manipulierte Eingaben. Wie Sie Prompt Injection im ISO-27001-ISMS bewerten, zeigt ein eigener Beitrag.

Wie Kertos Sie bei der KI-Kennzeichnung unterstützt

Die Grundlage jeder Kennzeichnung ist das Wissen, wo KI im Einsatz ist. Im AI Inventory der Kertos-Plattform erfassen Sie Ihre KI-Systeme an einer Stelle und verknüpfen sie mit Datenquellen und Assets. So sehen Sie, welche Systeme Inhalte erzeugen, wer sie verantwortet und welche Pflicht nach Artikel 50 für sie gilt.

Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 decken die KI-Schulungen der Plattform ab, mit Videos, Quiz und einer Nachverfolgung, wer die Schulung abgeschlossen hat. Die zertifizierten Experten von Kertos helfen Ihnen, die Rolle als Anbieter oder Betreiber je System zu klären und eine KI-Content-Richtlinie aufzusetzen. Wer die KI-Governance über die gesetzliche Pflicht hinaus aufstellen will, findet im Vergleich von EU-KI-Verordnung und ISO 42001 die Abgrenzung.

Wie das in der Plattform aussieht, zeigen wir Ihnen in einer kurzen Demo.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich KI-generierte Inhalte kennzeichnen?

Nicht alle. Als Betreiber müssen Sie Deepfakes offenlegen sowie KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, es sei denn, ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. Betreiben Sie einen Chatbot unter eigenem Namen, müssen Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass Nutzer mit einer KI sprechen.

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus hat sie nicht verschoben. Nur Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.

Muss ich KI-generierte Bilder kennzeichnen?

Ja, wenn das Bild ein Deepfake ist, also realen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirkt. Ein KI-Produktfoto, das die Ware besser zeigt, als sie ist, gehört dazu. Ein offensichtlich fantastisches Motiv oder ein echtes Produkt vor einem KI-Hintergrund, das nicht täuscht, muss nach Art. 50 Abs. 4 nicht gekennzeichnet werden.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Social Media?

Ja. Artikel 50 unterscheidet nicht nach Kanal: Ein Deepfake auf LinkedIn oder Instagram muss genauso offengelegt werden wie auf Ihrer Website. Der Hinweis sollte direkt am Inhalt stehen, damit er beim Teilen sichtbar bleibt. Die Regeln der Plattformen selbst kommen hinzu.

Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?

Verstöße gegen Artikel 50 können nach Art. 99 Abs. 4 mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und kleine Midcaps gilt der jeweils niedrigere Betrag. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde zuständig.

Bereit, Ihre Compliance auf Autopilot zu setzen?
Kutluhan Abut

Kutluhan Abut

Information Security & AI Governance Specialist

Kutluhan Abut ist Spezialist für Informationssicherheit und GRC bei Kertos, wo er Unternehmen bei der Umsetzung der Norm ISO 27001, der Vorbereitung auf SOC-2-Prüfungen sowie bei Fragen der KI-Governance unterstützt. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darauf, Anforderungen an die Informationssicherheit und Compliance in praktische Richtlinien, Nachweise, Kontrollmaßnahmen und Prozesse umzusetzen, die Prüfungen und der genauen Überprüfung durch Kunden standhalten. Mit seinem Hintergrund in den Bereichen Recht und Datenschutz bringt er eine strukturierte Compliance-Perspektive in die Bereiche Informationssicherheit, Datenschutz und Governance neuer Technologien ein.

Bereit für Entlastung in Sachen Compliance?

CTA Image

📅 Schedule Your 5min Compliance Check

Please enter your business email to continue. We require a company email address to ensure we can best serve your organization.

📞 5min Compliance Check